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   BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09   

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https://dejure.org/2009,16037
BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09 (https://dejure.org/2009,16037)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2009 - XI S 2/09 (https://dejure.org/2009,16037)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - XI S 2/09 (https://dejure.org/2009,16037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGO § 133a Abs. 1; ; FGO § 133a Abs. 2 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667).
  • BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des

    Auszug aus BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
    Der Senat hat mit Beschluss vom 12. März 2009 die Beschwerdeverfahren XI B 20/08, XI B 21/08 und XI B 22/08 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 27.12.2006 - V S 24/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667).
  • BFH, 09.06.2008 - V S 40/07

    Zu den Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
    Denn die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB

    Denn die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.; vom 5. Mai 2009 XI S 2/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R636).
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